Schulgeldordnung

Die Schulgeldordnung ist nur gültig im Zusammenhang mit der Schulsatzung vom 01.02.2020.


Unterrichtsform des
instrumentalen/vokalen Hauptfaches
Dauer pro
Unterrichtseinheit
in Minuten
monatl. Gebühr
je Schüler
in EUR
Einzelunterricht wöchentlich 30 78,00
Einzelunterricht wöchentlich 45 112,00  
Einzelunterricht wöchentlich 60 147,00  
2er-Gruppe wöchentlich 45 56,00
2er-Gruppe wöchentlich 60 78,00
ab 3er-Gruppe wöchentlich 45 38,00
ab 3er-Gruppe wöchentlich 60 53,00
Einzelunterricht 14tägig 30 39,00
Einzelunterricht 14tägig 45 56,00
Einzelunterricht 14tägig 60 78,00


Unterrichtsform der
elementaren Musikerziehung
Dauer pro
Unterrichtseinheit
in Minuten
mtl. Gebühr
je Schüler
in EUR
Musikalische Früherziehung Gruppenunterricht wöchentlich 40 31,00


Sonstige Angebote    
Ensemble (für Hauptfachschüler der Musikschule frei) pro Monat 19,50 EUR
Musiklehre (für Hauptfachschüler der Musikschule frei) pro Monat 19,50 EUR
Gebühr für ein Leihinstrument pro Monat 15,00 EUR
Ermäßigung bei 2 Fächern pro Haushalt 5% auf alle Fächer
Ermäßigung  ab 3 Fächern pro Haushalt 10% auf alle Fächer